SICHERHEIT

Schulung für Sicherheitsbeauftragte von bekannten Versendern (11.2.5 / 11.2.3.9 Schulung gem. EU VO 2015/1998)

inkl. 11.2.3.9 Schulung gem. EU VO 2015/1988

Die Validierung „Bekannter Versender“ hat zum Ziel, eine Sicherheitskette vom Produzenten bis zur Airline sicherzustellen. Deshalb gilt: Luftfrachtsendungen von einem „Bekannten Versender“, welche den vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen unterzogen und durch reglementierte Beauftragte befördert wurden und am Flughafen bei der Fluggesellschaft, respektive deren Handling Agent, angeliefert werden, erfüllen alle notwendigen Bedingungen der Sicherheitsbestimmungen.

Der Vorteil: diese Luftfrachtsendungen müssen keinen systematischen zusätzlichen Sicherheitskontrolle (Screening) unterzogen werden. Das spart Kosten, Zeit, sichert die Qualität, da Ent-, Ver- oder Umpacken der Sendung und die Suche nach geeigneter Kontrolltechnik entfällt. Für die Validierung ist die Benennung und Schulung eines Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen nach Artikel 11.2.3.9 der EU VO 2015/1998 notwendig, welche von der Unabhängigen Validierungsstelle Corposec im Rahmen der Luftfrachtakademie durchgeführt wird.

Presseinformation
Last edited / 2021 01 25

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